Die nachstehenden Garantiebedingungen lassen die gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden unberührt.
Für Neugeräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Voraussetzungen der Garantie
Wir reparieren oder ersetzen unentgeltlich Mängel am Gerät, die auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten (max. 60 Monaten) ab Datum der Rechnungsstellung an den Käufer gemeldet werden. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer ein Alpha Photonics Gerät als erster Verbraucher oder Unternehmer von einem Händler oder Alpha Photonics Vertragspartner erworben hat.
2. Ausschluss der Garantie
2.1 Die Garantie erstreckt sich nicht auf Zubehörteile wie z.B. Batterien und Akkus. Teile, die einem betriebsbedingten Verschleiß unterliegen.
2.2 Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Leistung und Einsatztauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, oder durch Einwirkung von Chemikalien, elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, anormalen Einsatzbedingungen (z.B. Umgebungstemperatur, ungeeigneten Stoffen). Trotz höchstmöglicher Standards können bei der komplexen Herstellung von Bildverstärkerröhren, sowie Displays immer noch geringe visuelle Störstellen auftreten (Spots). Informationen dazu finden Sie in der Artikelbeschreibung für Bildverstärkerröhren unter „Zulässige Spot-Belastung laut Spezifikationen“. Diese sichtbaren Störstellen wirken sich nicht auf die Leistung Ihres Gerätes aus, eine Garantiepflicht wird dadurch nicht ausgelöst.
2.3 Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind.
2.4 Der Garantieanspruch erlischt, wenn das Gerät von nicht autorisierten Personen unerlaubt verändert, repariert und/oder modifiziert wird. Die Seriennummer des Produktes, der Komponenten wurde verändert, entfernt oder zerstört.
3. Inhalt und Inanspruchnahme der Garantieleistung
3.1 Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.
3.2 Sofern das Produkt nicht mehr verfügbar ist, behalten wir uns vor, den Ersatz durch ein vergleichbares Produkt zu leisten, welches gegebenenfalls geringe Abweichungen hinsichtlich Designs und Produktspezifikationen aufweisen kann.
3.3 Der Verlust der Lichtempfindlichkeit oder des Kontrasts in Abhängigkeit von der Betriebsdauer bei Bildverstärkerröhren oder Sensoren stellt keinen Ausfall der Geräte und damit keinen Garantiefall dar.
3.4 Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Ersatzlieferung
Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit auf Wunsch des Kunden kostenfrei gleichwertiger Ersatz geliefert.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist ausgeschlossen.
5.2 Eine Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht.
5.3 Diese Garantiebedingungen gelten für in der EU und der Schweiz gekaufte Geräte.
Garantieverlängerung
Auf Bildverstärkerröhren, Nachtsichtgeräte, sowie Thermalsichtgeräte gekennzeichnet als Commercial Grade (CommGrade) Modelle bieten wir reguläre
Stand: 2019-02-01